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Deutsches Patent- und Markenamt

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Deutsches Patent- und Markenamt Artikel

Das Deutsche Patent- und Markenamt (Abkürzung; DPMA, umgangssprachlich gelegentlich als Bundespatentamt genannt) ist eine Bundesoberbehörde in dem Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern mit Hauptsitz in München mit Außenstellen in Jena und Berlin.

Das Patentamt ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Die Behörde erteilt Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Geschmacksmuster.

Buch-Tipp: Das Markenanmeldeverfahren nach deutschem Recht, Gemeinschaftsrecht. Ein Leitfaden für die Markenanmeldung Eine Beschreibung zum Buch "Das Markenanmeldeverfahren nach deutschem Recht, Gemeinschaftsrecht. Ein Leitfaden für die Markenanmeldung" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet.

Geschichte

Das Kaiserliche Patentamt wurde als erste deutschen Patentbehörde mit dem Patentgesetz vom 25.05 1877 gegründet. Am 2.07 1877 wurde das erste deutsche Patent für ein "Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe" erteilt.

Siehe auch: Patentamt, Europäisches Patentamt, Bundespatentgericht, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marke

Buch-Tipp: Geschmacksmuster Klassifikation: Internationale Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle nach dem Abkommen von Locarno Die Beschreibung für das Buch "Geschmacksmuster Klassifikation: Internationale Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle nachdem Abkommen von Locarno" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet...

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